DKK007
PCGH-Community-Veteran(in)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass auch Fragmente von Dateien urheberrechtlich geschützt sind.
Dies ist insbesondere im Bereich des P2P-Filesharing von Bedeutung wo für einen Download Verbindungen zu mehreren anderen Nutzern bei denen die Datei vorhanden ist aufgebaut wird und von jedem nur ein Teil der Datei übertragen wird.
Um auch in diesen Fällen Abmahnungen zu ermöglichen dürfen die Rechteinhaber die Nutzer des Anschlusses anhand der IP ermitteln lassen.
Dies ist insbesondere im Bereich des P2P-Filesharing von Bedeutung wo für einen Download Verbindungen zu mehreren anderen Nutzern bei denen die Datei vorhanden ist aufgebaut wird und von jedem nur ein Teil der Datei übertragen wird.
Um auch in diesen Fällen Abmahnungen zu ermöglichen dürfen die Rechteinhaber die Nutzer des Anschlusses anhand der IP ermitteln lassen.
EuGH zum Filesharing
Der EuGH hat den Schutz von Urheberrechten bei Material auf Online-Tauschbörsen gestärkt.
www.lto.de