Julian K
Software-Overclocker(in)
Nein. Ist es nicht. Es ist eine Grauzone wegen "fair use" und so. Aber es gibt keinen Rechtsbeschluss oder Gesetz der die (Il-)legalität bestätigt.
Nein. Ist es nicht. Es ist eine Grauzone wegen "fair use" und so. Aber es gibt keinen Rechtsbeschluss oder Gesetz der die (Il-)legalität bestätigt.
CD's und DVD's werden überwiegend mit einer, so das Gesetz, "wirksamen technischen Maßnahme", im folgenden: Kopierschutz, versehen. Damit wollen die Rechteinhaber sicherstellen, dass niemand diese Werke unerlaubt kopieren oder nutzen kann. Eine Umgehung des Kopierschutzes, z.B. mit einer geeigneten Software, ist rechtswidrig.
Hast du deinen Link auch selbst gelesen? Da steht schon noch etwas mehr. Z.B. folgendes:CD's und DVD's werden überwiegend mit einer, so das Gesetz, "wirksamen technischen Maßnahme", im folgenden: Kopierschutz, versehen. Damit wollen die Rechteinhaber sicherstellen, dass niemand diese Werke unerlaubt kopieren oder nutzen kann. Eine Umgehung des Kopierschutzes, z.B. mit einer geeigneten Software, ist rechtswidrig.
Privatkopie im Urheberrecht
Die urheberrechtliche Privatkopie, Umfang und Einschränkungen und was zu beachten ist.anwalt-im-netz.de
MfG
Hat Yuzu kopiergeschützte Inhalte (unserem Wissen nach) verteilt oder darauf hingewiesen, wo man diese erwerben kann? Nein, haben sie nicht, ebensowenig wie viele (Oh Wunder nach wie vor erhältliche Emulatoren, wie z.B. CEMU [auch "Nintendo"]) andere Anbieter von Emulatoren. Es wurde auch nie festgestellt, dass Emulatoren per se verboten wären, eher das Gegenteil.CD's und DVD's werden überwiegend mit einer, so das Gesetz, "wirksamen technischen Maßnahme", im folgenden: Kopierschutz, versehen. Damit wollen die Rechteinhaber sicherstellen, dass niemand diese Werke unerlaubt kopieren oder nutzen kann. Eine Umgehung des Kopierschutzes, z.B. mit einer geeigneten Software, ist rechtswidrig.
Privatkopie im Urheberrecht
Die urheberrechtliche Privatkopie, Umfang und Einschränkungen und was zu beachten ist.anwalt-im-netz.de
MfG
Und hast du gelesen was in der News steht, hier geht es nicht um private nutzung sondern kommerzielle und das Yuzu darauf verweist und auch auf die nötige Software.^^Hast du deinen Link auch selbst gelesen? Da steht schon noch etwas mehr. Z.B. folgendes:
Anhang anzeigen 1454524
Wenn sie wirklich die Patches von TOTK VOR Release veröffentlicht haben, dann ja. Und dann waren sie schön dumm, das zu tun.Hat Yuzu kopiergeschützte Inhalte (unserem Wissen nach) verteilt oder darauf hingewiesen, wo man diese erwerben kann? Nein, haben sie nicht, ebensowenig wie viele (Oh Wunder nach wie vor erhältliche Emulatoren, wie z.B. CEMU [auch "Nintendo"]) andere Anbieter von Emulatoren. Es wurde auch nie festgestellt, dass Emulatoren per se verboten wären, eher das Gegenteil.
Danke für die Info. Dann war ich da wohl falsch informiert.
Sie haben darauf verwiesen wie man das umgehen kann und auch auf die Software, sogar verlinkt, mit welche man es umgehen kann, siehe Galaxus Link. Da steht es eins zu eins so geschrieben.Hat Yuzu kopiergeschützte Inhalte (unserem Wissen nach) verteilt oder darauf hingewiesen, wo man diese erwerben kann? Nein, haben sie nicht, ebensowenig wie viele (Oh Wunder nach wie vor erhältliche Emulatoren, wie z.B. CEMU [auch "Nintendo"]) andere Anbieter von Emulatoren. Es wurde auch nie festgestellt, dass Emulatoren per se verboten wären, eher das Gegenteil.
Eure Diskussion ging doch ursprünglich mit dem Beitrag los:Sie haben darauf verwiesen wie man das umgehen kann und auch auf die Software, sogar verlinkt, mit welche man es umgehen kann, siehe Galaxus Link. Da steht es eins zu eins so geschrieben.
MfG
Es ist erlaubt eigene Kopien zum Privat(!)gebrauch zu erstellen. Das einzige das verboten ist, ist diese dann weiter zu verbreiten.
Naja, nicht wirklich, denn das umgehen einer Kopiierschutzmaßnahme ist nach wie vor nicht erlaubt und wenn dann nur zu privaten Zwecken. Hier wurde eine Anleitung gegeben und auf entsprechende Software verwiesen/verlinkt und das zweifelsfrei auf einer kommerziellen Seite, was dann eben nicht mehr erlaubt ist und genau das wurde auch moniert, siehe Galaxus Quelle weiter oben.Danke für die Info. Dann war ich da wohl falsch informiert.
Ich bezog mich deutlich auf die Galaxus Quelle, aus der hervor geht, warum Nintendo klagt.Eure Diskussion ging doch ursprünglich mit dem Beitrag los:
Du widersprichst Dir so herrlich selbst.Naja, nicht wirklich, denn das umgehen einer Kopiierschutzmaßnahme ist nach wie vor nicht erlaubt und wenn dann nur zu privaten Zwecken. Hier wurde eine Anleitung gegeben und auf entsprechende Software verwiesen/verlinkt und das zweifelsfrei auf einer kommerziellen Seite, was dann eben nicht mehr erlaubt ist und genau das wurde auch moniert, siehe Galaxus Quelle weiter oben.
MfG
Ich bezog mich deutlich auf die Galaxus Quelle, aus der hervor geht, warum Nintendo klagt.
MfG
Es ist eher nicht erlaubt.:Ihr diskutiert einfach nur völlig aneinander vorbei:
Fakt ist, privat ist das umgehen eines Kopierschutzes nicht strafbar.
Fakt ist auch, kommerziell ist es natürlich strafbar. Das hat aber auch niemand angezweifelt
Siehe oben, doch nicht. Das passiert wenn man voreilig auf Anmerkungen eingeht, ohne diese genau zu prüfen, mein Fehler. So wie ich es dargestellt hatte war und ist es richtig. Private Kopien sind erlaubt aber nicht das Umgehen von Kopierschutzvorrichtungen.Du widersprichst Dir so herrlich selbst.
Ja, es wurde angegeben, wie man von seinen eigenen (!) Switches und Spielen Kopien erzeugen kann. Private Kopien sind erlaubt. Auf nichts anderes hat man dort hingewiesen, dabei ist auch unerheblich ob man auf die jeweilige Software verweist. Diese soll eben ausschließlich für eigene private Kopien genutzt werden.
Da stand nicht "Verbreite Deine Kopien dann im Internet"! Das Gegenteil stand da.
Und ja, Galaxus ist für Dich nun (weil sie Dein Narrativ wiedergeben) die Quelle überhaupt.
Nö, siehe oben. So war und ist es und genau darauf ging auch die Quelle Galaxus ein, worauf ich verwies.Ihr diskutiert einfach nur völlig aneinander vorbei:
Fakt ist, privat ist das Umgehen eines Kopierschutzes nicht strafbar.
Fakt ist auch, kommerziell ist es natürlich strafbar. Das hat aber auch niemand angezweifelt
"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht [...] wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.Es ist eher nicht erlaubt
Ich glaube gemeint ist damit, es ist nicht strafbar im SInne des genannten Freiheitsenzuges aber erlaubt ist es dennoch nicht und kann vom Anbieter geahndet werden, was in dem Fall ja auch erfolgte."Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht [...] wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wie gesagt, ich war auch falsch informiert - wahrscheinlich weil die meisten dieser Fälle in den US zum A abgehandelt werden und daher die dort geltenden Gesetze durch die Öffentlichkeit geistern.
Okay, akzeptier ich und hatte ich anders in Erinnerung.Es ist eher nicht erlaubt.:
"Wichtig! Für die Herstellung einer Privatkopie ist es nicht erlaubt, den Kopierschutz zu umgehen. Auch die Nutzung einer „offensichtlich rechtswidrigen“ Vorlage, wie es beispielsweise häufig beim Filesharing der Fall ist, erlaubt das Urheberrecht bei der Privatkopie nicht."
Privatkopie: Ist diese erlaubt? - Urheberrecht 2024
Privatkopie im Urheberrecht: ➧ Welche Vorgaben gelten gemäß Urheberrecht zur Privatkopie? ➧ Wie oft dürfen Sie ein Werk legal vervielfältigen? ➧ Mehr hier!www.urheberrecht.de
Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
Kopierschutz: Ist das Knacken strafbar? - Anwalt.org
Wissenswertes zum Thema ➼ Kopierschutz - Infos über ✔ gesetzliche Vorschriften ✔ technische Optionen ✔ Kopierschutz umgehen. ➼ Mehr auf Anwalt.org!www.anwalt.org
Doch darf ich den Kopierschutz mit Software knacken? Der Gesetzgeber wertet ein solches Vorgehen gemäß § 108b UrhG als unerlaubten Eingriff in technische Schutzmaßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, für welche Privatpersonen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen müssen.
Ein höheres Strafmaß sieht der Gesetzgeber vor, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt. In diesem Fall müssen Personen, die einen Kopierschutz aufheben, davon ausgehen, dass diese Straftat eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich zieht.
Kopierschutz: Ist das Knacken strafbar? - Anwalt.org
Wissenswertes zum Thema ➼ Kopierschutz - Infos über ✔ gesetzliche Vorschriften ✔ technische Optionen ✔ Kopierschutz umgehen. ➼ Mehr auf Anwalt.org!www.anwalt.org
Ich denke der Fall ist sehr eindeutig. Es ist nicht erlaubt und somit ist die Begründung auf die ich verwies, siehe Galaxus Quelle, plausibel, warum Yuzu dem Vergleich zustimmte, worum es ursprünglich ging.
MfG
Siehe oben, doch nicht. Das passiert wenn man voreilig auf Anmerkungen eingeht, ohne diese genau zu prüfen, mein Fehler. So wie ich es dargestellt hatte war und ist es richtig. Private Kopien sind erlaubt aber nicht das Umgehen von Kopierschutzvorrichtungen.
MfG
Nö, siehe oben. So war und ist es und genau darauf ging auch die Quelle Galaxus ein, worauf ich verwies.
MfG
Nein das nicht aber in der Quelle die ich dir gepostet hatte geht ja hervor warum Nintendo konkret klagt, weil sie auf die Umgehung dieser Kopierschutzmaßnahmen hingewiesen haben und auch auf die Software dazu. Und mit Hilfe dieser Anleitung kam es zu den benannten Schaden, was ich persönlich nicht bewerten möchte und kann. Aber tatsächlich ist der Verweis darauf und auf die entsprechende Software eben auch nicht erlaubt.Okay, akzeptier ich und hatte ich anders in Erinnerung.
Aber dann nochmal: Hat das Team hinter Yuzu kopiergeschützte Spiele vertrieben? Meines Wissens nach nein.
Die Erklärung, die Sinn ergibt ist jene von einem anderen Mitglied hier. Wenn sich das Team an Patches zu schaffen gemacht hat, die VOR dem Release vom Zelda-Titel stattgefunden haben, dann war das schlicht dumm und hat auch sicher zu der Begründung von Nintendo beigetragen. Man wäre dann immerhin daran beteiligt gewesen ein noch unveröffentlichtes Spiel (und dann noch so ein Exklusivtitel) vorab spielbar zu machen.
Naja, für mein Verständnis, wenn ich Dir da folge, wäre dann eine Unterlassungsklage ausreichend gewesen. Ich glaube nach wie vor das da mehr dahintersteckt. Und es wurde in anderen Quellen ( ), unter anderem hier bei PCGH ja auch darauf verwiesen, dass es Nintendo um das letzte Zelda-Game ging. (und ganz ehrlich, Galaxus ist nun keine valiedere Quelle als PCGH )Nein das nicht aber in der Quelle die ich dir gepostet hatte geht ja hervor warum Nintendo konkret klagt, weil sie auf die Umgehung dieser Kopierschutzmaßnahmen hingewiesen haben und auch auf die Software dazu. Und mit Hilfe dieser Anleitung kam es zu den benannten Schaden, was ich persönlich nicht bewerten möchte und kann. Aber tatsächlich ist der Verweis darauf und auf die entsprechende Software eben auch nicht erlaubt.
MfG
Genau das steht auch bei Galaxus, dass durch den "Verweis" es zu der millionenfachen illegalen Nutzung kam. K. A. ob da eine Unterlassungserklärung ausreicht, das kann ich nicht beurteilen, wenn man nach Nintendo geht ist ihnen ein Schaden entstanden, eben wegen dieses Verweises und den haben sie geltend gemacht. Ob da noch mehr war ist spekulativ, für mich klingen die genannten Gründe plausibel genug.Naja, für mein Verständnis, wenn ich Dir da folge, wäre dann eine Unterlassungsklage ausreichend gewesen. Ich glaube nach wie vor das da mehr dahintersteckt. Und es wurde in anderen Quellen ( ), unter anderem hier bei PCGH ja auch darauf verwiesen, dass es Nintendo um das letzte Zelda-Game ging. (und ganz ehrlich, Galaxus ist nun keine valiedere Quelle als PCGH )
Dafür komplett den Emu verbieten, naja. Lassen wir das halt so stehen.Genau das steht auch bei Galaxus, dass durch den "Verweis" es zu der millionenfachen illegalen Nutzung kam. K. A. ob da eine Unterlassungserklärung ausreicht, das kann ich nicht beurteilen, wenn man nach Nintendo geht ist ihnen ein Schaden entstanden, eben wegen dieses Verweises und den haben sie geltend gemacht. Ob da noch mehr war ist spekulativ, für mich klingen die genannten Gründe plausibel genug.
MfG